Bei einem akuten Trauma ist eine Kurztherapie mit etwa 10 bis 15 Sitzungen sinnvoll, die Behandlung von mehrfachen oder wiederholten Traumatisierungen erfordert einen längeren Zeitraum.

Für Psychotherapie berechne ich 60 € / 60 Min. (Leistungen nach Heilpraktikergesetz). Meine Leistungen nach HeilprG sind Privatleistungen, die ich direkt mit Ihnen abrechne. Sie können als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Gesetzliche Krankenkassen übernehmen Kosten für Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz nicht. Private Krankenkassen erstatten sie manchmal anteilig. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Versicherung, ob sie Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz bezahlt und fragen Sie nach den Bedingungen. Falls dies der Fall ist, bekommen Sie eine Rechnung mit Ihrer Diagnose, die Sie bei Ihrer Krankenkasse im Kostenerstattungsverfahren einreichen können.

Suchen Sie einen approbierten Psychotherapeuten, der mit der gesetzlichen Krankenkasse abrechnen kann, setzen Sie sich mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung.

Kostenerstattung über private Krankenversicherung beantragen oder Therapie selbst zahlen?

Als Selbstzahler entscheiden Sie selbst über den Umgang mit Ihren persönlichen Daten. Wenn Sie in eine private Krankenversicherung wechseln oder eine Zusatzversicherung abschließen möchten (z.B. Lebens-, Berufsunfähigkeits- oder Krankenversicherung), oder wenn Sie sich für den Staatsdienst bewerben, werden oft Fragen zu laufenden oder vergangenen psychotherapeutischen Diagnosen und Behandlungen gestellt.